WEEE-Entsorgung bei Karley

Diese Seite informiert dich über das Vorgehen von Karley Deutschland GmbH in Bezug auf die EU-Richtlinie (u.a. 2002/96/EC) über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE), umgesetzt in deutsches Recht durch das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)".

Die nachfolgend gemachten Aussagen über die Entsorgung von außer Gebrauch genommenen Karley Deutschland GmbH Geräten gelten verbindlich nur für Kunden innerhalb Deutschlands. Kunden in anderen EU-Ländern sollten ihren örtlichen Fachhändler und/oder ihre örtlichen Behörden kontaktieren.

Ein vordringliches Ziel der EU-Richtlinie ist es, die Entsorgung von Elektro-/Elektronikaltgeräten zusammen mit dem unsortierten Siedlungsmüll zu minimieren und einen hohen Grad an getrennter Sammlung und Verwertung zu erreichen. Als ein Unternehmen, das sich aus Überzeugung zum Schutz der Umwelt verpflichtet fühlt, unterstützt Karley Deutschland GmbH dieses Ziel ausdrücklich. Elektro-/Elektronikaltgeräte können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind und auf keinen Fall zusammen mit dem Siedlungsmüll entsorgt werden sollten.

Ordnungsgemäße Entsorgung professioneller Geräte

a) Distributionsprodukte

Wir vertreiben einige Produkte von Herstellern wie Zebra, ELO, Fujitsu und anderen, die diese Produkte direkt nach Deutschland importieren und an uns als Händler oder Distributor vertreiben. Die Vorgehensweise und Bedingungen für eine Entsorgung der Produkte und/oder Rücknahme durch den Hersteller ist in den Betriebsanleitungen der Produkte enthalten. Bitte konsultiere den jeweiligen Hersteller für eine Rücknahme, da dieser dazu verpflichtet ist.

b) VIPColor-Drucker und Karley-Eigenmarke

Karley Deutschland GmbH Geräte werden für den professionellen Gebrauch entwickelt und vermarktet. Dementsprechend sind sie von der zuständigen deutschen Agentur Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) als B2B-Produkte anerkannt worden.

Karley Deutschland GmbH ist bei der Stiftung EAR unter der Nr. DE 68679285 registriert.

Die B2B-Klassifizierung bedeutet, dass Karley Deutschland GmbH nicht zur Abholung von Elektro-/Elektronikaltgeräten bei den kommunalen Sammelstellen verpflichtet ist, wie es das ElektroG den Produzenten von Konsumenten-Geräten vorschreibt. Folglich dürfen unsere Produkte auch nicht auf diesem Wege entsorgt werden.

Rücknahme durch Karley

Stattdessen bieten wir unseren Kunden an, nicht mehr gebrauchte Karley Deutschland GmbH Geräte ab Produktionsjahr 2006 zurückzunehmen und auf unsere Kosten ordnungsgemäß zu verwerten oder zu entsorgen. Bei uns wird im ersten Schritt die Reparierbarkeit der Geräte geprüft. Wenn die Geräte als nicht reparabel klassifiziert werden, verfügen wir über Gitterboxen zur Sammlung & Entsorgungsvorbereitung der Geräte über unseren Partner Hellmann Process Management GmbH & Co. KG.

Wichtig vor der Rückgabe:
Bitte entferne im Voraus alle personenbezogenen Daten vom Altgerät. Sollte dem Elektrogerät noch ein Akku beigefügt sein, so entnehme diesen bitte vor der Abgabe zur Entsorgung.

Produktionsdatum ermitteln

Dies entspricht der Bekanntgabe des EAR, dass die Entsorgungsverpflichtung des Herstellers im Fall von B2B ab den nach dem 23.03.2006 in Verkehr gebrachten Geräten gilt.

Das Produktionsdatum ist ab 2006 auf dem Typenschild des Geräts im Format WW/JJ angegeben (z.B. 12/06 für Kalenderwoche 12, Jahr 2006). Bei älteren Geräten ist das Produktionsdatum entweder nach einem Schrägstrich am Ende der Seriennummer oder in den ersten 4 Ziffern der Seriennummer im Format JJWW angegeben.

Einsendung zur Entsorgung: Geräte müssen mit bezahltem Porto eingesendet werden und mit der Kennzeichnung „ZUR ENTSORGUNG" versehen sein.
Freiwillige Leistung: Für unsere Kunden nehmen wir auch Geräte, die noch vor 2006 produziert wurden, kostenfrei zurück, wenn gleichzeitig ein neues Gerät mit vergleichbarer Funktion bestellt wird.